Die 183-Tage-Regel

Die 183-Tage-Regel

Was ist die 183-Tage-Regel?

Uns beschäftigt immer wieder die 183-Tage-Regel. Viele meinen: wer sich weniger als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhält, also weniger als ein halbes Kalenderjahr, muss keine französische Einkommensteuer bezahlen. Das ist zwar oft so. Aber eben nicht immer.

Entscheidend für die Steuer (nicht für die Ansässigkeit) ist, dass Sie von der französischen Niederlassung direkt bezahlt werden. Dann sind Sie in Frankreich einkommensteuerpflichtig. Selbst wenn es nur um einige Tage geht.

Die 183-Tage-Regel ist in verschiedenen DBA’s unterschiedlich ausgestaltet. Es kommt darauf an, aus welchem Land Sie kommen. Und auch, in welches Land Sie gehen. Personen aus Deutschland sind bei kurzer Tätigkeit in Frankreich dort nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie alle folgenden Merkmale erfüllen:

  1. Sie arbeiten zwar in Frankreich. Aber sie sind in Deutschland steuerlich ansässig.
  2. Sie halten sich in Frankreich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr auf.
    Vorsicht: auch Wochenenden und Urlaub außerhalb der Tätigkeit in Frankreich ist “Aufenthalt in Frankreich”.
  3. Ihr Gehalt wird vom deutschen Arbeitgeber bezahlt. Und
  4. (das wissen viele nicht): der deutsche Arbeitgeber belastet ihr Gehalt nicht an die französische Niederlassung weiter.

Nur dann hilft die 183-Tage-Regel, die Einkommensteuer in Frankreich zu vermeiden. In allen anderen Fällen tut sie das nicht.